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„Als viele stumm blieben, opferte er sein Leben der Wahrheit.“

© Gerhard Zinn

Hermann Josef Wehrle besaß als Beichtvater von Ludwig Freiherr von Leonrod, eines Mitwissers des Attentats auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944, ebenfalls die Kenntnis dieser Pläne. Als von Leonrod ihn fragte, ob es eine Sünde sei in diese Mordpläne eingeweiht zu sein, sagte Wehrle ihm, dass Tyrannenmord gerechtfertigt und keine Sünde sei.

Frühes Leben

Hermann Josef Wehrle wurde am 26. Juli 1899 in Nürnberg geboren. Nach einer Jugendzeit im Hilfs- und Militärdienst war er im Ersten Weltkrieg ab 1917 Kriegsteilnehmer. Danach begann er in Fulda ein Theologiestudium. 1922 brach Wehrle das Studium ab und studierte in Frankfurt Philosophie, es folgte die Promotion in Geschichte. Danach war Wehrle als Journalist und Referent tätig sowie als Nachhilfelehrer und arbeitete ab 1938 in einem Schülerheim, wobei er sich dadurch auszeichnete, christlichen Geschichtsunterricht zu geben und es zu vermeiden von den „Idealen der Gegenwart“ (Nationalsozialismus) zu sprechen. Bald musste er das Heim verlassen. Schließlich nahm er 1940 sein Theologiestudium wieder auf und bewarb sich um die Aufnahme ins Priesterseminar in Freising. Am 6. April 1941 wurde Wehrle im Alter von 43 Jahren zum Priester geweiht.

Mitwisser

Er wirkte zunächst kurz im Priesterseminar in Freising und wurde bald Kaplan in den Pfarreien St. Elisabeth in Planegg und in Heilig Blut in München-Bogenhausen. Seine Aktivität zeichnete nicht nur eine, trotz angeschlagener Gesundheit, sehr umfangreiche Beichtvatertätigkeit aus; er äußerte sich auch immer wieder zu zeitgeschichtlichen Fragen. Am 13. Dezember 1943 nahm Wehrle Ludwig Freiherr von Leonrod die Beichte ab, der von einem geplanten Attentat auf Hitler wusste und seinen Beichtvater fragte, ob Tyrannenmord eine Sünde sei. Wehrle verneinte dies und riet ihm Verschwiegenheit zu bewahren.

Freiheit und Recht

Nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Wehrle am 18. August verhaftet, um gegen den Freiherrn von Leonrod auszusagen. Das Gericht fand heraus, dass Wehrle von dem vorbereiteten Attentat gewusst und es nicht zur Anzeige gebracht hatte, da er das Beichtgeheimnis nicht verletzen wollte. Wehrle wurde zum Tode verurteilt und am 14. September 1944 in Berlin-Plötzensee erhängt. Er hatte noch bei der Verhörung erklärt, dass Hitler als Tyrann zu bezeichnen sei, weil sein Regime gegen „Freiheit und Recht“ ist.

Zum Gedenken an Dr. Hermann Josef Wehrle und drei weitere Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus wurde eine Gedenkstätte an der Kirchenmauer von St. Georg (München-Bogenhausen) errichtet. 1955 wurde eine Straße in Bogenhausen nach ihm benannt.

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